Schulpflegschaft
Grundsätzliche Aufgaben der Schulpflegschaft
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule bilden die Schulpflegschaft. An deren Sitzungen nehmen die Stellvertreter/innen und die Schulleitung mit beratender Stimme teil. Den Stellvertreter/innen ist dabei die Teilnahme freigestellt.
Die Schulpflegschaft wählt:
• Ihre(n) Vorsitzende(n) und bis zu drei Stellvertreter(innen)
• Elternvertreter(innen) für die Schulkonferenz (6 an unserer Schule).
Zu den Sitzungen der Schulpflegschaft lädt die oder der Vorsitzende ein. Die Schulpflegschaft soll die Interessen aller Erziehungsberechtigten vertreten. Das heißt, dass die Mitglieder der Schulpflegschaft die Belange sämtlicher Eltern bzw. Kinder wahrzunehmen haben und keine Einzelinteressen vertreten. Die Schulpflegschaft vertritt die Erziehungsberechtigten gegenüber der Schulleitung und der Schulkonferenz. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollen vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Informationen der Schulleitung können so über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. ElternvertreterInnen, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Sie sollten aber bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Wünsche der Eltern berücksichtigen. Alle Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Sitzungsprotokolle von Schulpflegschaft und Schulkonferenz einzusehen.
Die Schulpflegschaft stellt im Schuljahr 2024/25 folgende neue Vorstandsmitglieder:
Vorsitzender: Herr Schlösser
StellvertreterInnen: Frau Soyka, Frau Belzer
Das sind wir - Vorstellungsschreiben der Schulpflegschaft 2024/25