Schulpflegschaft
Grundsätzliche Aufgaben der Schulpflegschaft
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule bilden die Schulpflegschaft. An deren Sitzungen nehmen die Stellvertreter/innen und die Schulleitung mit beratender Stimme teil. Den Stellvertreter/innen ist dabei die Teilnahme freigestellt.
Die Schulpflegschaft wählt:
• Ihre(n) Vorsitzende(n) und bis zu drei Stellvertreter(innen)
• Elternvertreter(innen) für die Schulkonferenz (6 an unserer Schule).
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule.
Dort arbeiten die Vertreter(innen) der Eltern und die Vertreter(innen) der Lehrkräfte zusammen. Alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind, werden in diesem Gremium getroffen.
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen:
• zur Hälfte aus Vertreter(innen) der Lehrkräfte
• zur Hälfte aus Vertreter(innen) der Eltern.
Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse.
Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten.
Klassenrat und KlassensprecherInnen
Der Klassenrat fördert demokratisches Miteinander und Partizipation in der Schule und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erziehung zu Selbständigkeit und Selbstverantwortung.
Er ist das demokratische Forum einer Klasse. In den wöchentlichen Sitzungen beraten, diskutieren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler über selbstgewählte Themen: über die Gestaltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse und Schule, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten, aber auch über aktuelle Probleme und Konflikte.